Kirchenvorstandswahlen:
Erstmalig wird bei diesen Wahlen der komplette Kirchenvorstand neu gewählt (nicht wie bisher immer nur die Hälfte der Mitglieder). Neu ist auch die nunmehr vierjährige Amtszeit eines Kirchenvorstehers bzw. einer Kirchenvorsteherin. Allerdings wird es aufgrund der angestrebten Fusion der Kirchengemeinden bei der jetzt im November anstehenden Wahl voraussichtlich eine verkürzte Amtsperiode der Kirchenvorstandsmitglieder geben.
Denn sobald alle Kirchengemeinden zu einer Gemeinde fusionieren, wird ein neuer „Gesamtkirchenvorstand“ gewählt.
Wahlberechtigt bei der Kirchenvorstandswahl ist man ab 16 Jahren. Ausschlaggebend ist die Wählerliste, die in den Pfarrbüros vom 25.09.25 – 03.10.25 zur Einsichtnahme ausliegt.
Wahl / Rat des Pastoralen Raumes:
Auch der Rat des Pastoralen Raumes wird für vier Jahre gewählt. Er ist das Gremium, im dem möglichst alle Gemeinden aus unserem Pastoralen Raum Hellenthal – Schleiden vertreten sein sollen. Die Aufgabenfelder des Rates umfassen z.B. pastorale Überlegungen, Weiterentwicklung von neuen Projekten, Unterstützung des Ehrenamtes in den einzelnen Gemeinden usw.
Dem Rat des Pastoralen Raumes fällt die Aufgabe zu, das auszuloten, was die einzelnen Orte eigenständig schaffen können und die Dinge zu koordinieren, die nur noch durch gemeinsames Tun zu bewältigen sind.
Findet sich in einer Gemeinde zunächst niemand, der sich im Rat des Pastoralen Raumes zur Wahl stellen möchte, so kann im Laufe der Amtszeit des Rates auch jemand in das Gremium berufen werden.
Bei der Wahl für den Rat des Pastoralen Raumes darf man bereits ab 14 Jahren sein Votum abgeben.
Sollte jemand am Wahltag verhindert sein, zum Wahllokal zu gehen und seine Stimme abzugeben, besteht bis zum 05.11. die Möglichkeit zur Briefwahl.
Bitte beachten Sie in den nächsten Wochen die Vermeldungen zu den anstehenden Wahlen in unseren Gottesdiensten und die Aushänge vor oder in den Kirchen!
Pfarreiräte:
Pfarreiräte werden im Bistum Aachen nicht mehr gewählt. Vielmehr ist angedacht, in den einzelnen Gemeinden einen Ortsausschuss „Pastoral“ zu berufen, der sich dann um die Belange vor Ort kümmert und Kontakt hält zum Rat des Pastoralen Raumes. Die Berufung des Ortsausschusses kann in einer Gemeindeversammlung erfolgen.
Abschließend unsere Bitte:
Nehmen Sie Ihr Stimmrecht in Anspruch, beteiligen Sie sich an den Kirchenvorstandswahlen und an der Wahl für den Rat des Pastoralen Raumes und zeigen Sie mit Ihrem Votum den Kandidaten und Kandidatinnen Ihr Vertrauen und Ihren Dank für die bisher geleistete Arbeit. Zeigen Sie Ihre Solidarität mit Ihrer Stimmabgabe, auch dann, wenn oft schwierige Entscheidungen von den Mitgliedern der einzelnen Gremien getroffen werden müssen.