Herzlich Willkommen <br>in der GdG Hellenthal-Schleiden
Herzlich Willkommen <br>in der GdG Hellenthal-Schleiden
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Herzlich Willkommen <br>in der GdG Hellenthal-Schleiden
Herzlich Willkommen
in der GdG Hellenthal-Schleiden
Herzlich Willkommen <br>in der GdG Hellenthal-Schleiden
Herzlich Willkommen <br>in der GdG Hellenthal-Schleiden
Herzlich Willkommen <br>in der GdG Hellenthal-Schleiden
Herzlich Willkommen <br>in der GdG Hellenthal-Schleiden
Herzlich Willkommen
in der GdG Hellenthal-Schleiden
Herzlich Willkommen <br>in der GdG Hellenthal-Schleiden
Herzlich Willkommen <br>in der GdG Hellenthal-Schleiden
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Herzlich Willkommen <br>in der GdG Hellenthal-Schleiden
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in der GdG Hellenthal-Schleiden

Parken an der Kirche in Hellenthal ab dem 01.05.2023 nur noch mit Parkscheibe

Legen Sie beim Besuch der Kirche ihre Parkscheibe heraus

Parken für 2 Stunden (c) St. Anna Hellenthal
Parken für 2 Stunden
Datum:
Fr. 24. März 2023
Von:
Paul-Joachim Schmülling
Parken an der Kirche in Hellenthal ab dem 01.05.2023 nur noch mit Parkscheibe
Da die Parkplätze an unserer Kirche sehr oft durch Fremd- und Dauerparker belegt sind, kommt es leider oft vor, dass Besucher dort keinen freien Parkplatz finden können.

Gerade bei Beerdigungen oder Gottesdiensten „unter der Woche“ kam es nicht selten dazu, dass selbst Pastor oder Organist mangels ortsnaher Parkmöglichkeiten in zeitliche Bedrängnis gerieten. Daher hat sich der Kirchenvorstand entschieden, auf dem kircheneigenen Gelände rund um St. Anna eine Parkraumbewirtschaftung einzuführen.
Auf dem Parkplatz wurden gut sichtbar Hinweisschilderer angebracht, um die Besucher über die neue Parkplatzregelung zu informieren. Ab dem 01.05.2023 ist es für die kostenfreie Nutzung bis zu zwei Stunden lediglich erforderlich, eine Parkscheibe mit eingestellter Ankunftszeit im Fahrzeug zu hinterlegen, wie es von einer Vielzahl von öffentlichen und privaten Parkplätzen bereits bekannt ist.
Ziel ist es, den Besuchern von Kirche, Pfarrheim, Point und Kindergarten für einen Zeitraum von zwei Stunden einen kostenfreien Parkplatz zur Verfügung zu stellen.
Die Überwachung erfolgt durch die Gemeindeverwaltung im Rahmen ihrer allgemeinen Kontrolltätigkeit.